Der Ebershaldenfriedhof – Ein Ort des Erinnerns und der Kontemplation
Der im Jahr 1844 angelegte Ebershaldenfriedhof ist als Kulturdenkmal gesetzlich geschützt, doch bezieht sich dieser Schutz nicht auf alle Grabanlagen. Diese sind aber insgesamt kulturelle Zeugnisse, denn ihre Gestaltungen und Inschriften erzählen von der Geschichte der Stadt Esslingen und ihrer Bewohner:innen. Deshalb hat nun ein Team freiwillig engagierter Bürger:innen begonnen, alle Gräber zu dokumentieren, die vor dem Jahr 2000 angelegt wurden. Die Koordination übernimmt der Geschichts- und Altertumsverein (GAV), Unterstützung kommt vom Grünflächenamt, vom Stadtarchiv, von der städtischen Denkmalbehörde sowie vom Landesamt für Denkmalpflege. Die Ergebnisse stehen der interessierten Öffentlichkeit anschließend im Stadtarchiv zur Verfügung. Außerdem wird die Kommune auf dieser Grundlage entscheiden, welche Grabanlagen als erhaltenswert gelten sollen.
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